Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
    (Fassung vom 1.10.2013)

  • 1. Allgemeines
    Alle Leistungen, die von der Sommer cable GmbH für den Kunden erbracht werden, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen der Sommer cable GmbH und dem Kunden schriftlich vereinbart wurden.

  • 2. Vertragsschluss
    Zum Vertragsschluss mit der Sommer cable GmbH sind nur Personen berechtigt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in ihrer Geschäftsfähigkeit nicht beschränkt sind.

    2.1 Die Angebote der Sommer cable GmbH im Internet sind eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, bei der Sommer cable GmbH Waren zu bestellen.

    2.2 Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab, wenn er Waren schriftlich oder per Email bestellt.

    2.3 Die Sommer cable GmbH ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 5 Kalendertagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Die Auftragsbestätigung erfolgt schriftlich, in der Regel per Email. Nach unbeantwortetem Ablauf der 5-Tages-Frist gilt das Angebot als abgelehnt.

    2.4 Zusicherungen und zugesicherte Eigenschaften liegen nur dann vor, wenn sie ausdrücklich von uns als solche bezeichnet sind. Insbesondere stellen Hinweise in Katalogen, Plänen, Zeichnungen, DIN-Normen sowie Gewichts- und Maßangaben keine zugesicherten Eigenschaften dar.

  • 3. Lieferzeiten
    3.1 Alle Artikel werden zu den in der Auftragsbestätigung genannten Terminen, sofern ab Lager verfügbar und nur solange der Vorrat reicht, ausgeliefert. Sollte ein Artikel kurzfristig nicht verfügbar sein, informieren wir Sie per Email über die zu erwartende Lieferzeit, sofern uns eine Adresse von Ihnen vorliegt. Bei Lieferungsverzögerungen, wie z.B. durch höhere Gewalt, Verkehrsstörungen und Verfügungen von hoher Hand sowie sonstige von der Sommer cable GmbH nicht zu vertretende Ereignisse, kann kein Schadensersatzanspruch gegen die Sommer cable GmbH erhoben werden.

    3.2 Bei späteren Abänderungen des Vertrages, die die Lieferfrist beeinflussen können, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, sofern nicht besondere Vereinbarungen hierüber getroffen werden.

    3.3 Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, hat der Besteller das Recht auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/2 % für jede vollendete Woche des Verzuges, im Ganzen jedoch höchstens 5% vom Werte desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, welcher aufgrund der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns, unsere leitenden Angestellten oder unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.

  • 4. Verpackungs- und Versandkosten
    Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet. Wir behalten uns vor, bei jeder Lieferung zu entscheiden, ob die Verpackung zurückgenommen wird. Einzelheiten erfahren Sie in der Auftragsbestätigung. Auf Wunsch des Kunden können auch Eillieferungen durchgeführt werden. Die dabei entstehenden zusätzlichen Kosten trägt der Kunde. Der Versand erfolgt grundsätzlich unversichert und auf Rechnung des Bestellers.

  • 5. Preise und Zahlung
    5.1 Mangels besonderer Vereinbarung gelten die Preise ab Werk Straubenhardt einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung. Hinzu kommt die gesetzlich gültige Mehrwertsteuer. Die zusätzlichen Kosten für Verpackung und Transport sowie für Porto und ggf. für Versicherung, Zoll, etc. werden zu Selbstkosten in Rechnung gestellt.

    5.2 Die in unseren Katalogen und sonstigen Verkaufsunterlagen angegebenen Preise betreffen den Zeitpunkt der jeweiligen Herausgabe der jeweiligen Verkaufsunterlagen. Soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden, sind sie unverbindlich. Preisänderungen nach Herausgabe der Kataloge und vor Vertragsschluss bleiben daher vorbehalten.

    5.3 Die in unserem Angebot bzw. unserer Auftragsbestätigung genannten Preise beruhen auf unserer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bzw. Auftragsbestätigung bestehenden Kalkulation. Abwickel- / Umspulkosten bei Nichteinhaltung der VPE sind vorbehalten. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise (Tagespreise) berechnet. Liegt zwischen Vertragsschluss und Liefertermin ein Zeitraum von mehr als vier Monaten und tritt zwischen Vertragsabschluss und Lieferung eine wesentliche Änderung unserer Kalkulation und damit eine Erhöhung oder Verminderung der Preise unserer Produkte von mindestens 10 % wegen einer Änderung der Roh- und Werkstoffstoffpreise, Materialkosten, der Löhne unserer Mitarbeiter, der Energiekosten, der Umsatzsteuer sowie Zölle ein, so kann jeder Vertragspartner die Neufestsetzung des Preises im Verhandlungswege verlangen, soweit solche Änderungen der genannten Kostenfaktoren mit dem konkreten Vertrag in Verbindung stehen und soweit die genannten Kostenfaktoren tatsächlich auf den Preis einwirken.

    5.4 Soweit nichts anderes vereinbart, sind Rechnungen mit Rechnungsstellung fällig und innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Die Bezahlung ist frei Zahlstelle des Lieferanten zu leisten. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung, gerechnet ab Rechnungsdatum, ist der Besteller berechtigt, Skonto i.H.v. 2 % des Nettorechnungsbetrages in Abzug zu bringen.

    5.5 Ist der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nach Ablauf der in Absatz 6 genannten Frist nicht nachgekommen, so behält sich die Sommer cable GmbH das Recht vor, daraus entstehende zusätzliche Mahn- und Bearbeitungsgebühren dem Kunden in Rechnung zu stellen.

    5.6 Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist die Sommer cable GmbH berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlich geregelter Höhe geltend zu machen. Das Recht der Sommer cable GmbH, eventuell weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.

    5.7 Wir behalten uns vor, Kunden, insbesondere Neukunden gegen Vorauskasse zu beliefern.

  • 6. Eigentumsvorbehalt
    6.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.

    6.2 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich per Email zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

    6.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

    6.4 Der Käufer ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

    a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

    b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

    c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

    d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

    e) Der Besteller hat uns über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, insbesondere Pfändung, oder sonstige Eingriffe Dritter in die Vorbehaltsware oder die im Voraus abgetretenen Forderungen unverzüglich, unter Übergabe der für eine Intervention / Widerspruchsklage notwendigen Unterlagen, zu unterrichten. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und / oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.

    f) Darüber hinaus sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware nach Mahnung zurückzunehmen. Der Besteller ist in diesen Fällen verpflichtet, die Vorbehaltsware an uns herauszugeben.

    g) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts, sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Nach der Rücknahme der Ware sind wir zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist hierbei auf die Verbindlichkeiten des Kunden unter Abzug angemessener Verwertungskosten anzurechnen.

  • 7. Gewährleistung
    7.1 Die aus einem Mangel der Ware begründeten Ansprüche des Kunden gegen die Sommer cable GmbH richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

    7.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Ware bei Entgegennahme auf etwaige Mängel zu untersuchen und bei Feststellung eines solchen umgehend der Sommer cable GmbH darüber in Kenntnis zu setzen. Sollte der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt feststellen, dass die Ware mangelhaft ist, so ist er verpflichtet, die Sommer cable GmbH sofort nach Entdeckung desselben zu informieren. Unterlässt es der Kunde, einen Mangel anzuzeigen, gilt die Ware als genehmigt.

    7.3 Als Mangel an der Ware zählen nicht Schäden, die der Kunde durch unsachgemäße oder vertragswidrige Behandlung verursacht hat. Ausschlaggebend für die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit sind die Angaben des Herstellers der Ware.

    7.4 Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er den gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist.

  • 8. Haftung
    8.1 Die Sommer cable GmbH haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet die Sommer cable GmbH wie folgt: wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten allein nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Sommer cable GmbH in demselben Umfang.

    8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

  • 9. Verjährung
    Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung, soweit nicht eine verlängerte Garantiezeit für das jeweilige Produkt auf der Verpackung bzw. der Produktinformation angegeben ist.

  • 10. Datenschutz
    10.1 gem. §33 BDSG sind wir berechtigt, Kundendaten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, zu speichern und unternehmensintern zu verarbeiten.

    10.2 Vertragswirksame Kommunikation zwischen der Sommer cable GmbH und dem Kunden: Die Sommer cable GmbH kann den Kunden über Änderungen der Geschäftsbedingungen, der Preisliste oder wichtiger technischer Gegebenheiten per Email rechtsverbindlich informieren. Unsere Datenschutzerklärung ist unter der Rubrik Kontakt / Datenschutz auf unserer Webseite abrufbar.

  • 11. Unterlagen, Schutzrechte Dritter, Urheberrechte
    11.1 Die Verantwortlichkeit für die Richtigkeit der uns vom Besteller zu liefernden Unterlagen, insbesondere Mustern, Zeichnungen, etc. liegt ausschließlich beim Besteller. Sofern uns vom Besteller Angaben für Maß-, Gewichts-, Leistungsangaben o.ä. gemacht werden, bedürfen diese unserer Bestätigung per Email.

    11.2 Es obliegt ausschließlich dem Besteller zu prüfen, ob die uns von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen Rechte Dritter, namentlich gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte verletzen. Sofern wir von Dritten wegen der Verwertung, Verwendung oder Vervielfältigung der uns vom Besteller zur Verfügung gestellten Unterlagen und Vorlagen wegen der Verletzung von Urheberrechten oder gewerblichen Schutzrechten oder wegen Verletzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in Anspruch genommen werden, ist der Besteller verpflichtet, uns bei der Verteidigung gegen eine solche Inanspruchnahme zu unterstützen. Ferner hat er uns sämtliche hierdurch entstehende Schäden zu ersetzen. Zu letzterem zählen auch die Anwalts- und Prozesskosten.

    11.3 Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

  • 13. Erfüllungsort; Gerichtsstand
    13.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Sommer cable GmbH in Straubenhardt/Germany

    13.2 Auf alle Streitigkeiten, die sich möglicherweise aus diesem rechtlichen Verhältnis ergeben, ist deutsches Recht anzuwenden. Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

  • 14. Gültigkeit der AGB
    Die Bestellung über unseren Online-Shop ist nur nach vorherigem Akzeptieren unserer AGB möglich (click and accept). Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen mit Bezug auf den Vertrag unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

* inkl. MwSt, zzgl. Versandkosten, ohne Händlerrabatt.